Gesetzliche Unfallversicherung der Tageskinder

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII sind Kinder während der Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 SGB VIII gesetzlich unfallversichert.

Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre „Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege“ der Bayerischen Landesunfallkasse.

Hier informiert die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) auf ihrer Homepage über die veränderten Anforderungen an den Versicherungsschutz in der Kindertagespflege.

Die KUVB hat ihre Internetseite überarbeitet. Der neue Zugang ist unter www.kita.kuvb.de möglich.

 

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