Infektionsschutz

Zur Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) finden Sie alle wichtigen Informationen im UMS vom 03.06.2013

Hier können Sie das Merkblatt zur Anwendung des IfSG in der Kindertagespflege downloaden.

Hier finden Sie den Infektionshygienischen Leitfaden des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für Tagespflege in Bayern

Die Elterninformation „Geimpft-geschützt“ in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege in 21 Sprachen finden Sie hier (zu finden in der rechten Hälfte der sich öffnenden Seite, etwas runterscrollen).

Anwendung des § 34 Abs. 10 a IfSG in der Kindertagespflege:

Die Regelung gilt nicht für die Kindertagespflege, auch nicht für die Großtagespflege, siehe auch Newsletter Nr. 231 vom 7.10.2016.

Auch die Neuregelung des § 34 Abs. 10 a IfSG gilt nicht für die Kindertagespflege. Der Newsletter Nr. 280 vom 25.10.2018 bezieht sich nur auf Kindertageseinrichtungen.

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