Altersmischung in der Kindertagespflege

(zuletzt geändert am 04.12.2023)

Mit der Aufnahme der Kindertagespflege in den Kontext Bildung, Erziehung und Betreuung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes ist diese zum unentbehrlichen und gleichrangigen Baustein der regionalen Angebotsstruktur geworden. Der Anspruch eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kindertagespflege erfordert eine Profilentwicklung als eigenständige, das Angebot der Kommune ergänzende und erweiternde Form der Betreuung von Kindern.

Die Frage nach der Realisierung einer Altersmischung in der Kindertagespflege stellt sich vorrangig vor dem Hintergrund der Nachfrage und der Möglichkeit der Gestaltung eines entsprechenden Angebotes. Sicherlich ist deshalb eine Unterscheidung zwischen den Möglichkeiten der klassischen Kindertagespflege und der Betreuungsform Großtagespflege (GTP) angezeigt. Mit der entsprechenden Kinderzahl ist die Umsetzung in der GTP eher möglich, nicht nur in Form der sog. kleinen Altersmischung (Kinder aus einer Altersgruppe, z. B. 0 – 3 oder 3 – 6), sondern auch als altersübergreifende Form. 

 

Altersmischung – die Chancen

Tagespflege stellt sich als familiennahes und flexibles Angebot der Kindertagesbetreuung vor. Familiennähe sollte auch bedeuten, dass die Tageskinder und die Kinder der aufnehmenden Familie unterschiedlichen Alters sind. Nach § 24 SGB VIII präferiert der Bundesgesetzgeber jedoch derzeit für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt mit dem Rechtsanspruch die Kindertageseinrichtung, während die Tagespflege hier als ergänzendes Angebot oder als Angebot für Kinder mit besonderem Bedarf genannt ist. Kinder mit vollendetem ersten Lebensjahr haben seit August 2013 einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, während Kinder, die jünger sind, in der Regel nur dann einen Anspruch auf einen Platz haben, wenn die Erziehungsberechtigten berufstätig oder in Ausbildung sind.

Auch die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder unterliegt Veränderungen. Es ist anzunehmen, dass der Ausbau von Ganztagsschulen Auswirkungen hat auf die weitere Entwicklung der Schulkindangebote im Rahmen der Jugendhilfe.
Die Öffnung der Horte auch für sog. Kurzzeitbuchungen in Randzeiten (z.B. ergänzend zum schulischen Ganztagsangebot) lässt allerdings darauf schließen, dass solche Zeiten auch in der Kindertagespflege nachgefragt werden.

Doch auch vor dem Hintergrund nur weniger verfügbarer Untersuchungsergebnisse zur pädagogischen Qualität in der Kindertagespflege ist es sinnvoll, sich mit den Chancen eines größeren Altersspektrums von Kindern auseinanderzusetzen. In der Literatur ist im Zusammenhang mit Kindertagespflege eher von Altershomogenität die Rede (Textor, Martin R. (1998) Familientagespflege. In: Fthenakis, Wassilios E. & Textor, Martin R. (Hrsg.), Qualität von Kinderbetreuung: Konzepte, Forschungsergebnisse, internationaler Vergleich, Beltz Verlag, Weinheim)

Kinder brauchen aber Spielpartner gleichen und unterschiedlichen Alters und Geschlechts.

Das Zusammensein mit anderen Kindern ist wesentlicher Faktor nicht nur für das Erlernen sozialer Fähigkeiten, sondern ist als Unterstützung der Entwicklung von Kompetenzen insgesamt im Sinne von Co-Konstruktion zu sehen. Kinder als Spiel- und Lernpartner fordern Interessen heraus, geben die Möglichkeit, sich zu erproben, sich zu vergleichen und Anregungen aufzunehmen.

Im Umgang mit (ungefähr) Gleichaltrigen erleben Kinder in den Gemeinsamkeiten Selbstbestätigung, erfahren Gleichrangigkeit im Vereinbaren von Handlungszielen und -strategien und bestätigen so ihre eigene Entwicklung bzw. motivieren sich zu weiteren Schritten. Sie ahmen nach und regen das Gegenüber zu Nachahmung an. Und gerade die Kleinsten tauschen sich aus in ihrer eigenen „Sprache“ und finden schnelle Verständigung über Spiel- und Handlungsideen.

Auf dem Weg zur „Weltaneignung“ profitieren jüngere Kinder ganz offensichtlich vom Zusammensein mit älteren Kindern. Diese sind einen Schritt weiter im „Großwerden“ und spornen deshalb zum Nacheifern an. Voraussetzung dafür ist, dass sich das ältere Kind auf den Entwicklungsstand des jüngeren Kindes einstellt, um Anleitung und Unterstützung geben zu können. Dadurch profitieren wiederum auch die älteren Kinder. Sie müssen sich auf die Fähigkeiten der Kleineren einstellen und passen Kommunikationsverhalten bzw. Sprachniveau so an, dass eine kooperative Ebene des Spielens möglich wird. Im Kontakt mit den Kleinsten üben und festigen die älteren Kinder ihre Fähigkeiten dadurch, dass sie ihnen etwas zeigen, ihnen etwas beibringen, was sie selbst schon können.

Die Chancen erweiterter Altersmischung sind umso größer, je variantenreicher die Möglichkeiten des Kontaktes mit anderen Kindern sind. Neben dem Kontakt zu Gleichaltrigen und dem gleichen Geschlecht sind das alle Aspekte von Diversität wie anderes Alter, anderes Geschlecht, verschiedene sozio-ökonomische Hintergründe und ggf. auch besondere Bedürfnisse. Gerade in der Entwicklungsphase des Entdeckens der eigenen Identität und der Erkenntnis, dass es Mädchen und Jungen gibt, ist das Zusammensein mit Kindern beiderlei Geschlechts von großer Bedeutung.

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Realisierung und praktische Umsetzung von Altersmischung

Voraussetzung für die Verwirklichung einer „Familiengruppe“ im Sinne einer sog. erweiterten Altersmischung (mit Kindern null bis drei, drei bis sechs und im Schulkindalter) ist zunächst einmal eine bewusste Entscheidung der aufnehmenden Familie, die entsprechenden Bedingungen vorzuhalten (räumliche Bedingungen, unterschiedliche Betreuungszeiten über den Tag oder die Woche verteilt) und eine differenzierte Kenntnis des Tagespflegeangebotes der Region bei den eine Betreuung suchenden Familien.
Um diese Wahl vor dem Hintergrund der ganz individuellen Situation der Familie treffen zu können, bedarf es nicht nur einer Transparenz der verfügbaren Angebote, sondern einer kompetenten Ansprechstelle vor Ort, die die unterschiedlichen Bedarfe aufnimmt (Umfang, Zeiten, Anforderungen/Erwartungen etc.) und mit den vorhandenen Angeboten abstimmt. Im Rahmen der Jugendhilfe- und örtlichen Bedarfsplanung sind hier nicht nur Bestand und mittelfristiger Bedarf zu recherchieren und fortzuschreiben, sondern auch Strukturen zur effektiven Beratung von Familien und zur Organisation einer passgenauen Kindertagesbetreuung zu schaffen. Dieser Auftrag bezieht sich nicht nur auf eine zeitliche, sondern auch auf eine qualitative Ergänzung (besonderer Betreuungsbedarf).

Die aufnehmende Familie hat sich mit erhöhten Anforderungen auseinanderzusetzen. So ist eine hohe zeitliche Flexibilität mit entsprechenden Auswirkungen auf die Organisation des Tagesablaufs (z. B. durch Bringen zum oder Abholen vom Kindergarten oder der Schule, unterschiedliche Essenszeiten) gefordert. Die Präsenz der Tagespflegeperson über weite Teile des Tages und die Bereitschaft der gesamten Familie zu einer umfassenden Teilnahme von Tageskindern am Familienalltag sind weitere Notwendigkeiten. So kommen vielleicht Schulkinder bereits um 6.30 Uhr vor Schulbeginn, verlassen die Tagespflegestelle um zur Schule zu gehen, und kommen stundenplangemäß am Mittag oder Nachmittag wieder zurück.
Kindergartenkinder müssen vom Kindergarten abgeholt werden und nutzen erst ab Mittag oder Nachmittag das Angebot Tagespflege, während die Kleinsten morgens kommen und zu unterschiedlichen Zeiten wieder abgeholt werden.

Fokussiert werden muss selbstverständlich aus jeder Perspektive, besonders aus der des beratenden Jugendamtes, die Frage, ob die auch für die Kindertagespflege bestehende Aufgabentrias „Bildung, Erziehung und Betreuung“ in gewünschtem Maße umgesetzt werden kann. Die Fortbildungsinhalte der Qualifizierung der Tagespflegepersonen müssen somit auch auf die Betreuung von Kindern ganz unterschiedlichen Alters abgestimmt sein, z.B. auf die differenzierten Bedürfnislagen der Kinder und die jeweiligen Fördermöglichkeiten in altersgemischten Konstellationen.

Die größere Wahrscheinlichkeit für die Realisierung eines breiten Altersspektrums besteht zunächst in der Großtagespflege. Die Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen, eventuell auch mit einer pädagogischen Fachkraft, ermöglicht bei zeitlich unterschiedlicher Inanspruchnahme auch eine Schwerpunktsetzung auf differenzierte Bedürfnis- und Interessenslagen der Kinder.

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Steuerung der Aufnahme von Kindern in Tagespflegestellen und strukturelle Einflussnahme

Eine wichtige Voraussetzung für mehr Altersmischung in Tagespflegestellen ist, dass diese Betreuungsform bei allen Beteiligten als hochwertiges Angebot für alle Altersgruppen wahrgenommen und profiliert wird.

Eine ausschließliche Aufnahme von Kleinstkindern und eine weitgehend altershomogene Konstellation sollte wegen der Entwicklungsbedürfnisse der Kinder nach Möglichkeit vermieden werden. Zwar können die physiologischen Bedürfnisse im Sinne von Versorgung und Betreuung bei hohem Engagement möglicherweise noch ausreichend erfüllt werden, eine individuelle Begleitung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen (u. a. Unterstützung von Exploration, Gestaltung von Entwicklungsherausforderungen) mit der erforderlichen pädagogischen Aufmerksamkeit und der Beachtung der speziellen Beziehungsbedürfnisse (Bezugsperson als „sicherer Hafen“, Zuwendung, Trösten etc.) stößt jedoch eindeutig an Grenzen. Lernanregungen und Impulse von Größeren fallen weg.

Aktivitäten außerhalb der Betreuungsräume (Einkaufen, Spaziergänge, Ausflüge u. a.) sollten im (Betreuungs-) Alltag selbstverständlich sein, können aber bei eingeschränkter Mobilität wg. Altershomogenität zur (fast unüberwindlichen) logistischen Herausforderung werden. Deshalb sollte eine altersheterogene Konstellation auch in der Kindertagespflege selbstverständlich werden.

In der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Tagespflege(-struktur) und der beratenden Tagespflegeorganisationen muss auf die wesentlichen Aspekte, Möglichkeiten, Varianten und Chancen von Altersmischung in der Kindertagespflege aufmerksam gemacht werden:

  • Die verlässliche Betreuung von Babys und Kleinstkindern (null bis drei) auf Wunsch der Eltern nach einer familiennahen und individuellen Form und im Falle eines zeitlich nicht ausreichenden oder nicht passenden Angebots einer Kita (z. B. auch der Bedarf nur an einzelnen Tagen oder zu unterschiedlichen Zeiten) ist zu unterstützen. Eine Kita ergänzende Kindertagespflege im Sinne eines Patchwork-Betreuungsarrangements mit einem mehrmaligen Wechsel der Bezugspersonen stellt in diesem Alter eine nicht zu vertretende Belastung für das Kind dar und ist möglichst auszuschließen. Für den Altersbereich 0 – 3 gilt, je jünger die Kinder sind, desto mehr spricht i.d.R. für Kindertagespflege.
  • Ergänzende Kindertagespflege in sog. Randzeiten (falls Schule und Kita-Öffnungszeiten nicht mit elterlichen Arbeitszeiten zusammenpassen) kann für berufstätige Eltern und für ältere Kinder ein sinnvolles und durchaus praktizierbares Modell sein. In Verbindung mit der Betreuung von Babys und Kleinstkindern kann hier erweiterte Altersmischung, allerdings in zeitlich begrenztem Umfang, wie sie auch bei Geschwistern vorkommt, hergestellt werden. Voraussetzungen für positive Effekte:
    • eine gewisse Kontinuität im Sinne einer Vorhersehbarkeit,
    • bewusst gestaltete Übergänge (Ankomm- und Verabschiedungsphasen) mit großer Achtsamkeit für die jeweilige Situation des einzelnen Kindes,
    • Respekt vor der Entscheidung der Größeren, auch einmal für sich sein oder mit Gleichaltrigen zusammen sein zu wollen,
    • Räumliche und Materialausstattung: ausreichend großer Essbereich, ruhiger Bereich um Hausaufgaben zu machen oder zu entspannen etc.
    • Ein Tagesablauf, der die ganz unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt; die Tagesstruktur für die Kleinsten und für in begrenzten Zeiten anwesende Kindergarten- und Schulkinder ist eventuell parallel zu planen.
    • Besondere Prüfung, ob für die Aufnahme von Kindern mit Handicap bzw. besonderem Förderbedarf alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Besonderes Augenmerk muss auf dem fairen Ausgleich der Interessen der Altersgruppen liegen. Es darf nicht nur den „Großen“ Rücksicht abverlangt, sondern die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen aller Kinder müssen gleichermaßen berücksichtigt werden.

  • Möglichkeiten, altersübergreifende Kontakte außerhalb der Tagespflegestelle zu fördern, sind zu prüfen und umzusetzen:
    • Zunehmende Vernetzung von Tagespflegestellen, um den Kindern Kontakt mit einem erweiterten Kreis von Kindern (gleichen und unterschiedlichen Alters und Geschlechts) und das Erleben einer größeren Vielfalt zu ermöglichen.
    • Ausbau von Modellen der Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen, um Synergieeffekte im Sinne der Weiterentwicklung beider Angebote zu nutzen.
    • Förderung einer „Öffnung nach außen“, z. B. Kontakt zu Kindern gleichen und unterschiedlichen Alters auf Spielplätzen in der Umgebung und in Einrichtungen am Ort, in denen sich auch andere Kinder aufhalten, wie z. B. in Büchereien, Familienzentren, offenen Kindergruppen, Besuch von Veranstaltungen in der Schule und in Kitas, Ausflüge.

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Qualitätsvoraussetzungen für Altersmischung in der Kindertagespflege

Damit Altersmischung in der Kindertagespflege gut gelingt, sind das Selbstverständnis und die Motivation der Tagespflegeperson von entscheidender Bedeutung. Sie muss in Kenntnis der Anforderungen fachlicher und organisatorischer Art ein Profil ihres Angebotes entwickeln und dieses auch im Kontakt mit Eltern und in der Öffentlichkeit darstellen können. Dazu ist die Begleitung durch eine entsprechende fachliche Beratung unerlässlich.

Qualitative Eckpunkte für Altersmischung:

  • Die Aufgabentrias „Bildung, Erziehung und Betreuung“ wird differenziert für die Arbeit mit allen Altersgruppen umgesetzt, der Bildungs- und Erziehungsauftrag ist Schwerpunkt.
  • Die Entwicklungsaufgaben und Interessen von Kindern verschiedenen Alters sind präsent.
  • Die Fähigkeit, diese Kenntnisse in Alltagshandeln umzusetzen (u. a. Raumkonzept, Kommunikation, Balance zwischen Halt und Schutz geben und Loslassen) ist erkennbar.
  • Es gibt eine hohe pädagogische Aufmerksamkeit für jedes einzelne zu betreuende Kind egal welchen Alters (kein „Mitlaufen“).
  • Beobachtungsmethoden als Grundlage der Entwicklungsbegleitung sind bekannt und werden regelmäßig und fachgerecht eingesetzt.
  • Die hohen Anforderungen an den Ausgleich von Interessen („keiner kommt zu kurz – Tageskinder – Kinder der Familie“) sind erkannt und werden bewusst angenommen und positiv bewältigt.
  • Die Tagespflegeperson reagiert auf diese unterschiedlichen Bedürfnisse mit einer ausgewogenen Organisation des „Tagespflege- und Familienalltages“, bei dem immer die Kinder im Mittelpunkt stehen.
  • Die räumlichen Voraussetzungen und das Materialangebot sind angepasst an die im Vordergrund stehenden Entwicklungsaufgaben und Interessen von Kindern unterschiedlichen Alters (z. B. Plätze für Aktion und Erkundung, Ruhemöglichkeiten für Babys und Kleinstkinder, Rückzugs- und Arbeitsmöglichkeiten für Schulkinder.
  • Kontakte und Interaktion mit unterschiedlichen Kindern außerhalb der Tagespflegestelle werden bewusst und gezielt hergestellt.
  • Der Aspekt „Altersmischung“ ist im Konzept bzw. in der Präsentation des Tagespflegeangebotes vertreten.

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Fazit

Mit dem aktuellen Ausbau und dem steigenden Angebot in Kindertageseinrichtungen beschränkt sich die Nachfrage nach Plätzen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren voraussichtlich auf Eltern, die die Tagespflege aus unterschiedlichen Gründen bewusst als Alternative zur Tageseinrichtung (Familiennähe, Flexibilität, individueller Betreuungsbedarf u. a.) oder als Ergänzung zum Kindergarten wählen. Ein höherer Bedarf könnte sich durch die Präferenz für schulnahe Betreuungsmodelle bei Schulkindern ergeben, da diese üblicherweise am Nachmittag enden.

Die Möglichkeiten, eine aus Sicht der Tagespflegeperson ideale Altersmischung zusammenzustellen, werden sich deshalb nur eingeschränkt ergeben. Entscheidungen dafür müssen mit der notwendigen Stabilität für Eltern und Kinder in allen Konsequenzen fachlich und organisatorisch abgewogen werden. Eine professionelle Begleitung in der Vorbereitung und während der Betreuungsverhältnisse durch die für Kindertagespflege zuständige Fachberatung des Jugendamtes ist dabei dringend angezeigt.

Betreut eine Tagespflegestelle nur Kinder der Altersgruppe null bis drei Jahre ist Altersheterogenität in jedem Fall wünschenswert und die ausschließliche Aufnahme von Kindern unter einem Jahr zu vermeiden, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen und den Kindern umfangreiche soziale Erfahrungen und Lernsettings ermöglichen zu können.

Ganz wesentlich wird sein, inwieweit die Kindertagespflege ihr Profil, ein qualitativ hochwertiges Angebot auch für ältere Kinder und für die beschriebenen Bedürfnislagen von Kindern und deren Familien zu sein, entwickeln, darstellen und öffentlich machen kann. Hochwertige Kindertagespflege orientiert sich strikt am Wohl der Kinder, eine „beliebige“ Aufnahme auf Grund von anderen Interessen ist auszuschließen.

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